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Allgemeine Hinweise für die Teilnahme an Takeda Veranstaltungen Stand Oktober 2021


  1. Die Teilnahme an der Takeda Veranstaltung dient in erster Linie dem Zweck der beruflichen bzw. wissenschaftlichen Fortbildung und Wissenschaftsaustausches. Eine Einbeziehung von Dritten, z.B. Ehepartnern oder Familienangehörigen, die nicht zu Angehörigen der Fachkreise gehören, ist nicht erlaubt.
  2. Die Teilnahme an einer Takeda Veranstaltung kann einen geldwerten Vorteil im Sinne des Steuerrechts darstellen und muss ggfs. versteuert werden.
  3. Die Einladung zur Teilnahme an einer Takeda Veranstaltung soll den Teilnehmer nicht dazu verleiten, ein bestimmtes medizinisches Produkt zu verordnen, zu bewerben oder zu empfehlen noch dient sie dazu in irgendeiner Weise Einfluss auf mögliche Umsatzgeschäfte zwischen Takeda und dem Teilnehmer und/oder dessen Einrichtung zu nehmen.
  4. Die Kontaktdaten des Teilnehmers werden für die Durchführung, einschließlich der direkten Kontaktaufnahme gespeichert und - soweit erforderlich an Dienstleister - weitergeleitet und verarbeitet.
  5. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
  6. Der Teilnehmer wird Takeda unverzüglich über mögliche Interessenskonflikte informieren, die bei ihm hinsichtlich der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen könnten.
  7. Der Teilnehmer stellt sicher, dass er alle erforderlichen Genehmigungen und Bestätigungen für seine Teilnahme rechtzeitig einholt und Takeda übermittelt.
  8. Soweit vor Beginn der Veranstaltung eine erforderliche Genehmigung (z.B. Dienstherrengenehmigung) nicht vorliegt, ist Takeda berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
  9. Der Teilnehmer ist im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung (i) nicht befugt, Amtsträgern, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten direkt oder indirekt Zahlungen oder sonstige werthaltigen Zuwendungen, insbesondere Bestechungsgelder, anzubieten, zu gewähren, zu versprechen, zu bewilligen oder solche selber anzunehmen, um eine Handlung, Unterlassung oder Entscheidung zu beeinflussen, herbeizuführen oder zu belohnen, um so einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen oder Aufträge zu erhalten oder zu behalten und (ii) ist verpflichtet, sämtliche Vorschriften zur Antikorruption und Bestechungsbekämpfung einzuhalten. Der Teilnehmer unterrichtet Takeda unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige Verstöße gegen diese Antikorruptionspflichten.